Allgemeine Geschäftsbedingungen


Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch wenn diese nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen erstellt wurden. Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnung`s erhalt zu bezahlen, es sei denn, auf der Rechnung oder der Bestellung ist eine andere Zahlungsfrist angegeben. Bei Nichtzahlung bei Fälligkeit behält sich Christen & Denoth Automobile das Recht vor, eine Festzinszahlung in Höhe von 10 % der Restschuld zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Christen & Denoth Automobile berechtigt, jegliche Leistungserbringung ohne vorherige Mahnung auszusetzen.

Wenn eine Zahlung mehr als sechzig (60) Tage nach dem Fälligkeitsdatum noch aussteht, behält sich Christen & Denoth Automobile das Recht vor, die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Alle Rechtskosten gehen zu Lasten des Kunden.

Bestimmte Länder wenden gemäß ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung Quellensteuer auf den Rechnungsbetrag an. Etwaige Quellensteuern werden vom Kunden an die Steuerbehörden abgeführt. Unter keinen Umständen kann Christen & Denoth Automobile an Kosten im Zusammenhang mit der Gesetzgebung eines Landes beteiligt werden. Der Rechnungsbetrag wird daher vollständig Christen & Denoth Automobile geschuldet und beinhaltet keine Kosten im Zusammenhang mit der Gesetzgebung des Landes, in dem sich der Kunde befindet.

Christen & Denoth Automobile verpflichtet sich, nach besten Kräften leistungsgerechte Leistungen gemäß den vereinbarten Fristen zu erbringen. Keine seiner Verpflichtungen kann jedoch als Verpflichtung zur Erzielung von Ergebnissen angesehen werden. Unter keinen Umständen kann Christen & Denoth Automobile vom Kunden aufgefordert werden, als Dritter im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen eines Endverbrauchers gegen den Kunden aufzutreten.

Leistungsoptimierungen die bei Christen & Denoth Automobile gekauft werden können, sind ausschliesslich für den Rennsportgebrauch oder auf Privatgelände zu verwenden. Der gebrauch eines Fahrzeugs mit einer Leistungsoptimierung im öffentlichen Strassenverkehr ist nach geltendem Recht in zulässig. Christen & Denoth Automobile sichert keine absoluten Leistungszahlen zu sondern immer nur die Mehrleistung.

Jede Reklamation muss Christen & Denoth Automobile, um zulässig zu sein, innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung durch eingeschriebenen Brief an ihren Firmensitz mitgeteilt werden.

Für alles was hier nicht ausdrücklich beschrieben ist gilt das Schweizer Obligationenrecht.

Alle unsere Vertragsbeziehungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Christen & Denoth Automobile.