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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Arbeitsausführung

Die Dienstleistungen von Christen & Denoth Automobile werden durch die Firma CD-Fahrzeugtechnik GmbH ausgeführt.

2. Softwareoptimierungen und Sonderprogrammierungen

Der Kunde beauftragt uns mit der Durchführung einer Softwareoptimierung oder einer Sonderprogrammierung.

Dem Kunden ist bewusst, dass ein Eingriff in die Motorsteuerung zum Verlust der Werksgarantie führen kann. Ebenso kann dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (z. B. Auto, LKW, Traktor usw.) erlöschen.

3. Kaufpreis

Der Preis für unsere Dienstleistungen wird dem Kunden vor Arbeitsbeginn mündlich oder schriftlich mitgeteilt.
Der Preis ist nach Abschluss der Arbeiten sofort fällig und in bar, per Twint oder via QR-Rechnung zu begleichen. Es gilt das Prinzip Zug um Zug. Bei Zahlung mit Twint oder Karte gibt es eine Zuschlag von 1%. 

4. Konventionalstrafe

Wird ein vereinbarter Termin für eine Softwareoptimierung ohne gleichzeitige Vereinbarung eines neuen Termins abgesagt, fällt eine Konventionalstrafe in Höhe von 30 % des offerierten Preises an.

Gleiches gilt, wenn der Kaufvertrag eines Fahrzeugs, einer Maschine oder eines Ersatzteils durch den Käufer nicht wie vereinbart eingehalten wird.

Wird die Softwareoptimierung zu einem späteren Zeitpunkt dennoch durchgeführt, wird die bereits bezahlte Konventionalstrafe auf den geschuldeten Betrag angerechnet.

5. Preisänderungen

Preisänderungen infolge Teuerung, Lieferantenaufschlägen oder Aktionen bleiben vorbehalten.

Massgebend ist der Preis, der dem Kunden bei Auftragserteilung mitgeteilt wurde.

6. Arbeitsort

Softwareoptimierungen und Sonderprogrammierungen werden in der Regel direkt beim Kunden durchgeführt. Sollte dies nicht möglich sein, stehen drei Standorte in der Schweiz (Lupfig, Scuol) zur Verfügung.

Für Arbeiten vor Ort ist ein 230V-Stromanschluss erforderlich.

Bei LKW-Arbeiten kann es nötig sein, die Kabine zu kippen. Diese Arbeit wird nicht von uns ausgeführt. In Einzelfällen ist ein Ausbau der Steuerung notwendig, welcher ebenfalls Sache des Kunden ist.

7. Garantie und Gewährleistung

  • Auf die Software gewähren wir eine 5-jährige Funktionsgarantie.
  • Für Leistungssteigerungen übernehmen wir keine Werksgarantie.
  • Es besteht keine Garantie oder Gewährleistung auf Motor, Getriebe oder Antriebsstrang.
  • Der Kunde kann auf Wunsch eine Garantie Versicherung abschliessen, die allfällige Schäden deckt.
  • Bei Sonderprogrammierungen sind sämtliche Garantien, Gewährleistungen, Ausfall- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

8. Besondere Hinweise zu Softwareoptimierungen und Sonderprogrammierungen

  • Der Kunde wird über alle relevanten Tatsachen informiert und bestätigt dies mit seiner Unterschrift.
  • Es besteht kein Anspruch auf Sofort-Support; wir bemühen uns jedoch, Probleme zeitnah im Rahmen des Möglichen zu lösen.
  • Eine Rückerstattung von Zahlungen oder andere Rückabwicklungen sind ausgeschlossen – auch im Falle einer Rücksetzung auf den Originalzustand auf Kundenwunsch.

Sollte während der Werksgarantie ein Problem auftreten, können wir die Software jederzeit auf den Originalzustand zurücksetzen.

  • Kosten: OBD CHF 200.– inkl. MwSt. / Boot und Bench CHF 300.– inkl. MwSt. pro Arbeitsschritt.
  • Erfolgt die Rücksetzung im Rahmen weiterer Arbeiten, gelten diese Preise.
  • Besteht der Kunde auf eine unverzügliche Rücksetzung, werden zusätzlich Anfahrtskosten zwischen CHF 100.– und CHF 290.– inkl. MwSt. verrechnet.

Für die Eintragung der Leistungssteigerung existiert kein Gutachten. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, über die Eintragungspflicht informiert worden zu sein und dass der Einbaubetrieb hierfür keinerlei Haftung übernimmt.

Sollte das Tuning durch ein Software-Update überschrieben werden, kann es neu programmiert werden. Hierfür verrechnen wir eine Aufwandsentschädigung (siehe oben).

Bei Benzinfahrzeugen ist ausschliesslich Markentreibstoff mit mindestens 98 Oktan zu verwenden.

9. Fotos und Filme

Von unseren Arbeiten werden Fotos erstellt, die keine erkennbaren Fahrzeugmerkmale zeigen. Diese Fotos werden nach Verwendung gelöscht.

In einzelnen Fällen fertigen wir Filme zu Werbezwecken an. Dies wird in der Regel vorab mit dem Kunden abgesprochen. Auch hier werden keine Erkennungsmerkmale sichtbar sein.

Die Fotos und Filme können von uns zu Werbezwecken verwendet werden, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird eine Ersatzregelung vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Christen & Denoth Automobile.